Mein Honorar:
Erstgespräch kostenlos
Stundensatz 90min 75.-
Absagen bis zu 24 Std. vorher kostenlos
Weniger als 24 Std. oder unentschuldigt 40.-
Aufgrund meiner Zusammenarbeit mit einer
"Abrechnungsstelle für Heilpraktiker-Honorare"
ergeben sich verschiedene Vorteile für Sie als Klient bei mir in der Praxis:
Weiterhin besteht die Möglichkeit der Barzahlung in der Praxis
Die Krankenkasse bezahlt die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie nur, wenn eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen oder eine entsprechende private Versicherung abgeschlossen wurde.
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den letzten oder den nächsten zwei bis drei Monaten keinen Therapieplatz bei einem Kassen zugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie die Kosten für die Therapie übernimmt. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
Hierzu sind jedoch Nachweise für die Krankenkassen vorzuweisen.
Sollten Sie den Nachweis erbringen können, kann nach Zustimmung auf den „Antrag auf Kostenübernahme“ durch die Krankenkasse ein nicht Kassen zugelassener Behandler aufgesucht werden.
Voraussetzung ist, dass der Behandler die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde hat – was bei mir als Heilpraktiker für Psychotherapie der Fall ist.
Es gibt auch Vorteile für Selbstzahler:
Es besteht keine Notwendigkeit, psychische Störungen beim Versicherer aktenkundig machen lassen zu müssen
Es sind keine langwierigen Gutachten und die Konsultation eines Vertrauensarztes (Psychiaters) zur Kostenübernahme notwendig
Eine Annahme ist auch dann möglich, wenn Sie als Kassenpatient nach beendeter oder abgebrochener Therapie in der 2-jährigen Sperrfrist sind
Ihre Daten und Ihre Krankheitsgeschichte bleiben in der Praxis und unterliegen der Schweigepflicht
Sie selbst bestimmen die Dauer der einzelnen Sitzungen und die Dauer und die Frequenz der gesamten Therapie/Beratung
Sonderausgaben in der Steuererklärung:
Honorare für psychotherapeutische Behandlung können als “Sonderausgaben” in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Nach einem Entscheid des Finanzgerichtes Münster (AZ: 3 K 2845/02E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als “außergewöhnliche Belastungen” anzuerkennen, wenn sie von Privatpraxen in Rechnung gestellt werden.
Versicherte der „Continentalen Krankenversicherung a.G.“ können bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung auch Leistungen von zugelassenen
„Heilpraktikern für Psychotherapie“ in Anspruch nehmen und entsprechend dem abgeschlossenen Tarif erstattet bekommen.
So wird eine unkomplizierte Abrechnung und Erstattung bei allen Klienten möglich sein, die eine Voll- oder Zusatzkrankenversicherung bei der „Continentalen“ haben.
Die "Continentale" erstattet in diesem Rahmen bis max. 20 Therapiestunden / Jahr.
Je nach dem abgeschlossenen Tarif erstattet die "Continentale" den Mindestsatz des GebüH für die anteilige Honorar-Erstattung.