Zertifizierter Kursleiter

für Waldbaden

Therapieverfahren:

 

Verhaltenstherapie

        (VT und kVT)

• Gesprächstherapie

       (nach Rogers)

• EMDR

       (nach Shapiro)

• Hypnoanalyse

      (auflösende Hypnose)

Abhängigkeiten:

 

Glücksspiel online

Geldspielgeräte

• Internetsucht

• Gaming online/Lan

• Mediensucht

 

Sprechzeiten in der Praxis

Nur nach Vereinbarung

 

Telefonische Erreichbarkeit unter 04123-8063080

oder nutzen Sie mein Kontaktformular

 

 

Mein Honorar:

 

Erstgespräch                                                       kostenlos

 

Stundensatz    90min                                          75.-

 

Absagen bis zu 24 Std. vorher                            kostenlos

Weniger als 24 Std. oder unentschuldigt            40.-

 

 

Aufgrund meiner Zusammenarbeit mit einer

"Abrechnungsstelle für Heilpraktiker-Honorare"

ergeben sich verschiedene Vorteile für Sie als Klient bei mir in der Praxis:

 

  • Zahlungsziel 28 Tage je Einzelrechnung
  • Zahlungsziel 28 Tage je Sammelrechnung zum 25. des Monats
  • Möglichkeit einer Ratenzahlung

 

 

Weiterhin besteht die Möglichkeit der Barzahlung in der Praxis

Die Krankenkasse bezahlt die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie nur, wenn eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen oder eine entsprechende private Versicherung abgeschlossen wurde.

 

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den letzten oder den nächsten zwei bis drei Monaten keinen Therapieplatz bei einem Kassen zugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie die Kosten für die Therapie übernimmt. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

Hierzu sind jedoch Nachweise für die Krankenkassen vorzuweisen.

 

Sollten Sie den Nachweis erbringen können, kann nach Zustimmung auf den „Antrag auf Kostenübernahme“ durch die Krankenkasse ein nicht Kassen zugelassener Behandler aufgesucht werden.

 

Voraussetzung ist, dass der Behandler die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde hat – was bei mir als Heilpraktiker für Psychotherapie der Fall ist.

 

 

Es gibt auch Vorteile für Selbstzahler:

  •     Keine monatelangen Wartezeiten
  • Es besteht keine Notwendigkeit, psychische Störungen beim Versicherer aktenkundig machen lassen zu müssen

  • Es sind keine langwierigen Gutachten und die Konsultation eines Vertrauensarztes (Psychiaters) zur Kostenübernahme notwendig

  • Eine Annahme ist auch dann möglich, wenn Sie als Kassenpatient nach beendeter oder abgebrochener Therapie in der 2-jährigen Sperrfrist sind

  • Ihre Daten und Ihre Krankheitsgeschichte bleiben in der Praxis und unterliegen der Schweigepflicht

  • Sie selbst bestimmen die Dauer der einzelnen Sitzungen und die Dauer und die Frequenz der gesamten Therapie/Beratung

 

 

Sonderausgaben in der Steuererklärung:

 

Honorare für psychotherapeutische Behandlung können als “Sonderausgaben” in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

 

Nach einem Entscheid des Finanzgerichtes Münster (AZ: 3 K 2845/02E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als “außergewöhnliche Belastungen” anzuerkennen, wenn sie von Privatpraxen in Rechnung gestellt werden.

Versicherte der „Continentalen Krankenversicherung a.G.“ können bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung auch Leistungen von zugelassenen

„Heilpraktikern für Psychotherapie“ in Anspruch nehmen und entsprechend dem abgeschlossenen Tarif erstattet bekommen.

So wird eine unkomplizierte Abrechnung und Erstattung bei allen Klienten möglich sein, die eine Voll- oder Zusatzkrankenversicherung bei der „Continentalen“ haben.

Die "Continentale" erstattet in diesem Rahmen bis max. 20 Therapiestunden / Jahr.

Je nach dem abgeschlossenen Tarif erstattet die "Continentale" den Mindestsatz des GebüH für die anteilige Honorar-Erstattung.